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Förderung

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Meisterqualität für Wände, Böden und edle Oberflächen.
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Förderung

Maler Neumann
Für energetische Sanierungsmaßnahmen wie die Dämmung können Eigentümer eine Steuerermäßigung über drei Jahre verteilt geltend machen. Die Entlastung wird direkt in der jährlichen Steuererklärung im Jahr des Abschlusses der Maßnahme berücksichtigt – ein separates Antragsverfahren ist nicht erforderlich. Da die Förderung unabhängig vom individuellen Steuersatz gewährt wird, eignet sie sich für Eigentümer aller Einkommensbereiche.
Damit die steuerlichen Vorteile genutzt werden können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
  • Die selbst bewohnte Immobilie ist zum Zeitpunkt der Dämmmaßnahme älter als zehn Jahre.
  • Das Gebäude befindet sich innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums.
  • Die Dämmarbeiten wurden nach dem 31.12.2019 begonnen und werden vor dem 01.01.2030 abgeschlossen.
  • Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) werden eingehalten.
  • Die geforderten Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte), beispielsweise 0,20 W/(m²K) für Außenwände, werden erreicht.
  • Ein Fachunternehmen bestätigt die Erfüllung aller Bedingungen durch eine Bescheinigung nach dem vorgeschriebenen Muster.
  • Eine ordnungsgemäß bezahlte Rechnung in deutscher Sprache liegt vor und enthält die Adresse der Immobilie.
Hinweis: Die steuerliche Förderung für Dämmmaßnahmen kann nicht mit Programmen der BEG kombiniert werden.


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